Fachlehrer 6
Hinweise, die aufgrund der Corona-Krise für dieses Jahr nicht gültig sind, wurden durchgestrichen.
Allgemeine Informationen
Auch im Falle von Wechselunterricht (Beginn mit ungerader Platznummer, tägl. Wechsel)
bis zum ZZ keine weiteren Schulaufgaben, kleine Leistungsnachweise aber möglich
Vor den Konferenzen
- Termine zum "Zeugnisprozedere" sind im ORI-Kalender hinterlegt
- Alle in der Datenbank automatisierten Berechnungen (Schnitte, Kurse, Eignung, ... ) müssen auf Plausibilität geprüft werden.
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Zum Notenschluss müssen alle Noten eintragen sein, die Klassenleiter*innen können die Konferenzen sonst nicht vorbereiten
- !!!!! MA / AV / SV: Notenstufen von 1 – 6 !!!!
In der Datenbank können eigene Beobachtungen, Hinweise, Bemerkungen für die Konferenz, ... in den Konferenzanmerkungen (siehe hier) eintragen werden.
Bemerkungen
Die ausgedruckten Bemerkungen aller Schüler*innen werden von den Klassenleiter*innen im Schüleraktschrank hinterlegt. Bitte dreifache Ausfertigung, damit es von mehreren gleichtzeitiggleichzeitig gelesen werden kannn.kann.
Die Bemerkungen der beschulten Schüler*innen müssen von den Fachlehrkräften gegengelesen, mit dem Kürzel abgezeichnet und bei evtl. Änderungswünschen mit entsprechenden Änderungsnotizen versehen werden.
Notenbildung
Der Eintrag der Jahresfortgangsnote in die Datenbank erfolgt nur, wenn kein pädagogischer Spielraum besteht, d.h.
bei Schnitten x,51 bis x,59 wird die Note nicht eingetragen, sondern bei den Konferenzanmerkungen mit Kürzel, in M5/E5 zusätzlich noch mit der Kursempfehlung, hinterlegt:
Bsp.: M: 3,52 = 4 B (kur)
M6 / E6
Auch der Eintrag für den Kurs im nächsten Schuljahr erfolgt nur, wenn er eindeutig ist, also nur bei den Jahresendnoten 1; 3; 4 und 6.
In allen anderen Fällen wird die Kursempfehlung bei den Konferenzanmerkungen mit Begründung und Kürzel hinterlegt.
Bsp.: M: B aufsteigende Tendenz (kur)
Die Schulleitung kann anhand dieser Lücken und den Konferenzanmerkungen bei der Konferenzvorbereitung erkennen, wo noch pädagogische Spielräume sind und welche Entscheidung die Fachlehrer / Klassenleiter befürworten.
Hinweise zu den Wahlfachnoten
- Die Notenbildung erfolgt über den Zeitraum im Jahr, in dem das Wahlfach stattgefunden hat.
Bsp.: Eine Wahlfachnote, die in einem Wahlfach gebildet wurde, das nur im 1. HJ stattfand, muss auch im Jahreszeugnis eingetragen werden. - Wahlfächer, deren Belegung und deren erbrachte Leistung im Zeugnis erwähnt werden müssen, müssen in der Datenbank (näheres hier) auch eingepflegt sein. Eine Eingabe für Noten und damit die (automatisierte) Erwähnung im Zeugnis ist sonst nicht möglich.
Eignung
- Anhand der Leistungen der Schüler*innen werden in den Konferenzen die Eignungen festgestellt.
- Mit dem Halbjahreszeugnis werden keine Eignungen für GY, RS, MSM, MS ausgesprochen
- Bei Vorliegen einer WS-Eignung steht im Zw.zeugnis "Die Voraussetzungen für den Übertritt in die 7. Jahrgangsstufe einer Wirtschaftsschule, die bereits mit dem Zwischenzeugnis erfüllt werden können, liegen vor.".
- Die Voraussetzungen, die für eine bestimmte Eignung erfüllt sein müssen, findet man in den Übertrittsbestimmungen.
Konferenzen
- Bitte prüft, ob wir euch zeitgerecht ausgeplant haben.
- Bei durchgehendem Unterricht eines Lehrers wird vom Stundenplanteam für den Lehrer eine Pause eingeplant (gegebenenfalls Rücksprache halten)
- Die Konferenzen finden mit BBB statt
- Empfehlungen für die Eltern zur Voranmeldung und Schulart werden festgehalten